IGH-URTEIL: MASSENMORD IST SELBSTVERTEIDIGUNG?

Am Freitag verkündete der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag sein vorläufiges Urteil zu den Genozid-Anschuldigungen Südafrikas gegen Israel. Kaum ausgesprochen, setzte allseits der Spin, also die Auslegung des Richterspruches ein, damit dieser den eigenen vorgefertigten Positionen entspricht. Das livegestreamte Massenmorden in Gaza als Völkermord zu bezeichnen, brachten die 17 Richter nicht fertig, auch forderten sie keine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen. Die Auflagen an Israel zum Schutze der Zivilbevölkerung werfen aber die berechtigte Frage auf, wie sie ohne einen Waffenstillstand überhaupt erfüllt werden können? Zumal die israelische Regierung tatsächlich behauptet, ihnen während des Schlachtens bereits nachzukommen

POSITIONIERUNG

Zur Beginn hat die Vorsitzende Donaghue – die 1986 die US-Regierung bei der Klage Nicaraguas gegen den Obermaxe wegen „Angriffe auf die Souveränität“ beriet (die USA wurden verurteilt, siehe LINK) – den 7. Oktober als singuläres, für die Militäraktion Israels auslösendes Ereignis bezeichnet und noch einmal die 1.200 Todesopfer des Hamas-Angriffes angeführt. (Diese Zahlen sind umstritten.)

Womit die grundlegende Problematik des über 75-jährigen Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern, beginnend mit der Nakba 1948 erneut einfach ausgeblendet wurde. Ob das an dem politischen Druck der USA, Großbritanniens, Frankreichs und vermutlich auch Deutschlands lag? Dann sprach Donaghue über die zahllosen Opfer unter der palästinensischen Zivilbevölkerung sowie die große Zerstörung in Gaza und die Frage, ob die Klage berechtigt wäre.

Palästinensisches Kind in Gaza vor dem 07. Oktober 2023

LINK: Nicaragua v. USA, IGH 1986 in englischer Sprache …

https://en.wikipedia.org/wiki/Nicaragua_v._United_States

DAS IGH-URTEIL IM EINZELNEN

Zunächst einmal stellte das Gericht fest, dass die Klage Südafrikas berechtigt ist und ferner zwischen beiden Parteien eine eindeutig unterschiedliche Auffassung zu den geäußerten Anschuldigungen vorliegt. Damit scheiterte Israels Versuch, Südafrika zu diskreditieren und ein Verfahren gänzlich abzuschmettern, weil ihrer Argumentation nach der IGH nicht zuständig sei.

Nun muss Israel …

1. Alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um Handlungen zu verhindern, die in Artikel 2 der Genfer Menschenrechtskonvention von 1948 aufgeführt sind.

2. Sicherstellen, dass sein Militär keine der vorgenannten Handlungen unternimmt.

3. Die Vernichtung von Beweisen von Kriegsverbrechen in Gaza unterbinden und Untersuchungskommissionen einen Zugang dazu ermöglichen.

4. Dem Gericht innerhalb eines Monats einen Bericht vorlegen, wie es das Vorgenannte erfüllen wird.

Diese Maßnahmen wurden mit 15 zu 2 Richterstimmen beschlossen. (Nur Israel und Uganda stimmten dagegen.)

Ferner hat Israel …

5. Völkermord vorzubeugen und Aufhetzen zum Völkermord zu bestrafen.

6. Die Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza mit lebensnotwendigen Gütern und humanitärer Hilfe sicherzustellen.

Diese Maßnahmen wurden mit 16:1 Richterstimmen beschlossen. (Der israelische Richter stimmte auch dafür, nur Uganda war wieder dagegen.)

So sieht also das temporäre Urteil aus:

Einerseits mussten die Richter angesichts des Ausmaßes des Schlachtens und der nicht zu leugnenden Beweise von Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention Israel auffordern, humanitäre Hilfe zu ermöglichen und das Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung zu ändern, andererseits darf Israel weiterhin seine militärische Übermacht auf Gaza loslassen.

Wie das Verfahren am Ende entschieden wird, ist aus diesem vorläufigen Richterspruch wohl nicht zu schließen. Die westlichen Staaten, allen voran Israels Unterstützer vor Gericht, Frankreich und Deutschland, werden mit aller Macht versuchen, eine Verurteilung wegen Völkermord zu verhindern.

Keine Fans von Netanyahu und Co.

ZWISCHENFRAGE

Ist es eigentlich gut zu wissen, dass ein Aufruf zum Völkermord offenbar keiner ist, wenn Gestalten wie Präsident Herzog, Premierminister Netanyahu und sieben andere israelische Offizielle sowie Militärs diesen artikulieren? Vielleicht muss das Gericht den einwandfrei dokumentierten Tatbestand der Anstiftung noch ein wenig sacken lassen, bis es sich traut, ihn eindeutig juristisch zu würdigen.

WAS GESCHIEHT JETZT?

Es gibt zwei mögliche Szenarien:

A) Israel spielt mit und macht das Nötigste, um den Auflagen des Gerichtes genüge zu tun, damit es seine internationale Reputation nicht vollends in die Tonne tritt und der Westen weiterhin ohne Scham die Militärmaschine und die „ethnische Säuberungspolitik“ der Regierung unterstützen kann.

B) Israel pfeift auf das Urteil aus Den Haag, weil alle wissen, der Westen wird seine Unterstützung ohnehin nicht zurückziehen. In den USA sorgt die Israel-Lobby AIPAC dafür und in Deutschland erledigt das die Staatsräson.

In beiden Szenarien geht das Morden weiter. Oder sind die beiden Szenarien zu zynisch?

Die fanatischen Zionisten in der Regierungskoalition haben in den sozialen Medien den IGH bereits verhöhnt. Ihre Trolle speien Hass im Netz. Die Propagandamaschine gegen den Richterspruch läuft auf Hochtouren. Netanyahus Spagat zwischen „man leiste bereits humanitäre Unterstützung und man werde bis zum Endsieg kämpfen“ spricht dafür, dass sich nichts ändert. Es geht also nicht darum, das Morden und die Zerstörung zu beenden, sondern die Kontrolle über das Narrativ, über die Wahrnehmung zu erhalten bzw. verlorenes mediales Terrain wiederzugewinnen.

LINK: Nachfolgend spricht der korrupte, verlogene Kriegsverbrecher Netanyahu zum IGH-Urteil.

(Reminder: Solange der Krieg läuft und er auf dem Amtsstuhl klebt, sind die Korruptionsverfahren gegen ihn ausgesetzt. Ohne parlamentarische Immunität ist nicht nur seine kriminelle politische Karriere am Ende. Wünschen wir es ihm von Herzen.)

LINK: Israel ist tief gespalten. Nachfolgend ein Video zu den Anti-Netanyahu-Protesten in Israel, weil die Hanibal Doctrine regiert und den radikalen Zionisten das Leben der Geiseln egal ist. Die Lügen und Propaganda der Regierung können die Angehörigen nicht länger täuschen …

AUF DEUTSCHLAND IST VERLASS

Im Westen wurde über das Urteil des IGH auf Sparflamme berichtet, sodass niemand behaupten kann, man betreibe einen Nachrichten-Blackout zum Schutze Israels. Ungeachtet der Weltmeinung außerhalb der westlichen Propagandablase berichten hiesige Systemmedien selbstverständlich unbeirrt liniengemäß (Stichwort Kadavertreue). Die Korrespondenten und Moderatoren ficht nichts an. Wenn sie betroffene Gesichter ziehen – ob wegen der palästinensischen Opfer oder wegen des Richterspruchs ist nicht feststellbar –, folgen ihrem humanitären Gebrabbel sogleich Phrasen von Traumatisierung der israelischen Bevölkerung und dem ständigen Bombenterror der Hamas. (Zur Erinnerung: Netanyahu hat Hamas unterstützt, weil er fest glaubt, damit die Bildung eines palästinensischen Staates verhindern zu können.) Ist es die Aufgabe der hiesigen Journaille, ob angeordnet oder selbstauferlegt, den Tätern verbal Flankenschutz zu geben? Nennt man das gar gelebte Staatsräson?

Die offiziellen Aussagen aus Berlin zum Urteil quäken ins selbe Horn. Ein abstoßendes Beispiel:

Bundesaußenministerin Baerbock sagte, auch beim Recht auf Selbstverteidigung gebe es Regeln und es gelte das humanitäre Völkerrecht. Baerbock erklärte weiter: «Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss. Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Maßnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen.»

(Nachtrag 30.01.24: Auf die Schlappe in Den Haag konterte Israel mit Anschuldigungen, 12 Mitarbeiter des UNRWA – dem Palästinener-Hilfswerk der UN, das Deutschland mit 220 Millionen p.a. unterstützt –, hätten am 07. Oktober der angeblich Hamas bei ihrem Angriff geholfen. Prompt reagierten die üblichen Verdächtigen des Westens, die USA, Großbritannien, Finland, Schweiz, Italien, Australien und natürlich unsere Bücklingsrepublik, indem sie ihre essenziellen Zahlungen aussetzten. Wir erinnern uns, die Bundesaußenamöbe stoppte nach dem 07. Oktober bereits sämtliche Hilfsleistungen an die Palästinenser. Jetzt ist die Not unendlich viel größer und Berlin zeigt den gleichen widerlichen Rechthaberreflex. Selbst wenn 12 der 13.500 Mitarbeiter des UNRWA in Gaza der Hamas Hilfe geleistet haben sollten, kann nicht die ganze Organisation kollektiv in Sippenhaft genommen werden und die Hilfe für die ausgebombte, binnenvertriebene unschuldige Zivilbevölkerung eingestellt werden. Menschen, die Israel seit drei Monaten von allem Lebensnotwendigen abgeschnitten hat. Die wenigen Hilfslieferungen, die durchkommen, können beileibe nicht die große Not lindern. Wie ideologisch verblendet, realitätsfern und anmaßend sind unsere politisch Verantwortlichen überhaupt? Ihr Vorgehen unterläuft die Auflagen des IGH-Urteils an Israel. Besitzen sie kein bisschen Anteilnahme? Natürlich nicht. Handelt es sich bei dem Vorgehen gar um eine bewußte Revanche für das Urteil?)

LINK: So berichtet der Deutschlandfunk über das Urteil des IGH, das sie weit hinten in den aktuellen Nachrichten vergraben haben. Sehr bezeichnend …

https://www.deutschlandfunk.de/keine-verpflichtung-israels-zu-ende-des-militaereinsatzes-in-gazastreifen-100.html

Die Schlagzeile des DLF-Artikels drückt übrigens die Erleichterung darüber aus, dass Israel seinen Militäreinsatz in Gaza nicht beenden muss. Hosianna! Wir dürfen weiter auf Armageddon hoffen!

Hier noch ein moralisch einwandfreier, der sich über den Fortgang des Gemetzels freut:

Wer erinnert sich nicht an die juristische Allzweckwaffe und Crystal-Meth-Nase Volker Beck (immer noch Die Grünen?), jetzt Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Mit seiner Aussage ist er voll auf der offiziellen israelischen Argumentationslinie in Den Haag. Ein braver Junge eben.

Er kritisierte die mangelnde Zuständigkeit des Gerichtshofs, äußerte sich aber auch zufrieden: »Die Zurückweisung der Forderung nach einem Waffenstillstand ist zu begrüßen. Es ist eine entscheidende Niederlage für Israels Feinde. Israel muss die Möglichkeit haben, die Hamas bis zu ihrer Kampfunfähigkeit zu vernichten.«

LINK: Die Jüdische Allgemeine berichtet über das Urteil, durchaus parteilich aber sachlich im Ton …

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/internationaler-gerichtshof-erlaesst-einstweilige-anordnung-gegen-israel/

Israels „Schutzwall“ in Bethlehem

Die vorgenannte teuer gestylte Bundesaußenamöbe und die martialische (Ex?-)Methschnüffelnase demonstrieren Gutdeutschendummgefasel erster Güte. Sie chargieren zwischen „Mahnungen an beide Seiten, sich ans Völkerrecht zu halten“ und „Hamas bis zur Kampfunfähigkeit vernichten“. Sie rechtfertigen das sinnlose Schlachten durch gebetsmühlenartiges Wiederholen widerlegter Aussagen und völkerrechtlich unhaltbarer Positionen. Merke: Alles Reden der politisch Verantwortlichen ist schäbige Propaganda. Jeder, der kein Gelee im Hirn hat, weiß, Israel kann die Hamas nicht schlagen, dazu müsste es ganz Gaza dem Erdboden gleichmachen und noch sämtliche Tunnel fluten. (Was es im Übrigen zu tun gedenkt.) Und selbst dann wird es nicht gelingen.

Wichtiger aber, die Auflagen des Gerichts können nur erfüllt werden:

1) Wenn die Waffen sofort schweigen und das Morden endet,

2) wenn die Verhandlungen zur Freilassung der Geiseln wieder ernsthaft aufgenommen werden,

3) wenn der sinnlosen Zerstörung von Universitäten, Krankenhäusern, Wohngebäuden sofort Einhalt geboten wird und

4) wenn die Regierung Netanyahus und die Zionisten in der Knesset ihren Kurs ändern und sie wirklich eine Lösung im Sinne der sich seit 1948 stapelnden, von Israel ignorierten UN-Resolutionen anstreben.

Keine Sorge, Herr Beck, nichts davon wird geschehen. Seit dem 7. Oktober betreibt Israel anstatt einer Strategie des Genozids durch tausend kleine Schritte einen öffentlichen, hemmungslosen Genozid, wie Craig Mokhiber, ehemaliger UN-Menschenrechtsbüroleiter in New York behauptet, und schafft Fakten.

LINK: Hier eine Erläuterung, warum Deutschland als Nebenintervention-Drittpartei vor dem IGH auf Seiten Israels erscheint …

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-israel-suedafrika-bundesregierung-nebenintervention-drittpartei-voelkermord-hamas/

LINK: Der Sohn eines am 07. Oktober getöten Ehepaares erteilt den israelischen Kriegstreibern und ihren westlichen Unterstützern eine klare Absage. Er spricht sich gegen Rache, gegen ethnische Säuberungen und für Frieden mit den Palästinensern aus. Ein sehr berührendes Interview. Unbedingt ansehen …

ESKALATION IN DER HINTERHAND

Im unwahrscheinlichen Falle einer schwindenden Unterstützung oder wenn es anderweitig eng wird, was wahrscheinlicher ist, könnte Netanyahu versuchen, den Krieg auszuweiten. Vorstöße unternimmt Israel bereits, wie die Attentate in Damaskus und anderswo gegen Hamas-Unterhändler, Offizielle der Hezbollah und Offiziere des Iran zeigen. Die USA und ihre willigen Helfer, bei denen Deutschland ganz vorne drängelt, werden Bomben-Bibi auch dann loyal beistehen. Ein Krieg mit der Hezbollah und sogar dem Iran scheint also gar nicht abwegig. Für letzteren plädiert Netanyahu übrigens seit über 20 Jahren. Freut sich unser Pfingstochse von der Hardthöhe schon darauf, stramme kriegstüchtige deutsche Soldat*Innen zur Sicherung der Eisenbahnlinie Berlin-Bagdad ins Gefecht zu senden?

VERNEIGUNG VOR DEN GUTEN

Südafrika hat eine große Tat vollbracht, die Mehrheit der Weltgemeinschaft steht hinter dem Land. Standig Ovations vom nahezu gesamten globalen Süden. Derart motiviert überlegen weitere Staaten, ebenfalls gegen Israel juristische Schritte einzuleiten, und dazu gegen seinen Hauptwaffenlieferanten USA. Vielleicht auch noch gegen Deutschland, schließlich sind wir die Nummer 2 bei den Waffenlieferungen? Sollen wir an dieser Stelle etwa kräftig die Daumen drücken?

IRONIE DER GESCHICHTE?

Hmm, wenn Israel wegen Völkermord verurteilt werden sollte, wäre dann die einzige wirklich moralische Nation außer Südafrika der Jemen, weil Ansar Allah sich an die Pflicht der UN-Menschenrechtskonvention gebunden fühlt, Maßnahmen gegen einen Staat zu ergreifen, der Völkermord verübt? Noch könnte man die Aktionen, den Schiffsverkehr durchs Rote Meer nach Israel zu unterbinden, allerdings als etwas voreilig bezeichnen, schließlich ist längst noch keine Verurteilung erfolgt. Ob die Geschichte das später auch so sehen wird? Fragen über Fragen, liebe Rätselfreunde.

LINK: Hier die 23:49 Minuten lange Rechtfertigung des Ansar-Allah-Sprechers, warum die westliche „Operation Wohlstandswächter“ im Roten Meer für’n Arsch ist … Ein Muss für Underdog-Fans!

NACHGEDANKEN

Was sagte Genozid-Joe alias Alzheimer-Joe, der senile US-Präsident auf Abruf letztens auf die Frage, ob die Bombardements gegen die Huthis fruchten würden? „Wenn Sie meinen, ob sie die Huthis stoppen, lautet die Antwort: Nein. Auf die Frage, ob die Bombardements weitergehen, antworte ich: Ja.“

So sind sie, unsere amerikanischen Freunde, immer im Irrtum, nie im Zweifel und sofort mit Bomben dabei. Zu was macht das uns Mitläufer? Zu glücklichen Heloten an der Seite des Siegers, was sonst? Ein Blick ins Land verrät, wie feierlaunig die Stimmung hier schon ist.

Die vorne gestellte Frage, ob Massenmord Selbstverteidigung ist, können wir moralisch intakten juristischen Laien eindeutig mit Nein beantworten. Egal, was unsere Nebenintervention-Drittpartei-Rechtsverdreher auch absondern. Diese Dam-, Herr- und Diversschaften besitzen augenscheinlich keinen Charakter. Sie agieren rein politisch motiviert.

Wann findet endlich eine Kabinettssitzung der Ampel im Gazastreifen unter freiem Himmel statt, damit diese Politikvollstrecker mal ordentlich den Geruch von Phosphorbomben schnüffeln? Warum dort nicht gleich eine Sondersitzung des gesamten Bundestages abhalten, damit die Abgeordneten endlich am eigenen Leib erfahren, was sie mit ihrem scheinheiligen Gefasel und ihrer mörderischen Unterstützung anrichten?

LINK: Südafrikas Anschuldigungen und Israels Gegenbezichtigungen in Den Haag …

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